Die Belegung eines Platzes erfolgt grundsätzlich durch Anbringung des Namensschildes an der Magnettafel im Clubhaus. Jedes aktive Mitglied erhält ein Namensschild, und zwar folgende Farben:
Damen rot
Herren blau
Kinder und Jugendliche gelb
Voraussetzung für eine Platzbelegung ist, dass sich der Spieler zu diesem Zeitpunkt auf der Anlage befindet. Eine Belegung für nicht anwesende Spieler ist ungültig. Ebenso wird eine Belegung ungültig, wenn sich ein Spieler von der Platzanlage entfernt.
Ein Platz gilt dann als belegt, wenn 2 anwesende Spieler ihr Namensschild angebracht haben.
Die Spieldauer beträgt für
Einzelspiele 60 Minunten
Doppelspiele 90 Minuten
Spielbeginn ist jede Viertelstunde. Die Platzpflege gehört zur Spielzeit.
Zwischen den einzelnen Belegungen darf keine Lücke entstehen. Nachfolgende Spieler sind berechtigt, diese Lücken durch vorrücken der Namensschilder zu schließen.
Erst nach Beendigung der vollen Spielzeit kann erneut ein freier Platz belegt werden.
Forderungsspiele sind gemäß Ranglisten-Ordnung durchzuführen.
Für ein verlorengegangenes Namensschild kann Ersatz zum Preis von Euro 2,50 bezogen werden.
Für Turniere, Einzel und/oder Mannschaftstraining, sowie für Platzpflege und Instandsetzungsarbeiten können die Plätze durch den Vorstand, Platz- und Gerätewart und den Platzpfleger jederzeit gesperrt werden. Dies erfolgt durch entsprechende Vermerke an der Magnettafel und/oder die Gästeliste.
Auf Platz 9 hat der Clubtrainer für Trainingseinheiten ganztägig Vorrang. Sollte das Training auf einem anderen Platz erfolgen, ist Platz 9 nach Abstimmung mit dem Clubtrainer entsprechend Spielordnung frei buchbar.
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) können auf allen Plätzen montags bis freitags nur bis 17.00 Uhr spielen. Ausgenommen ist hiervon Platz 7. Eine nach 17.00 Uhr auf Platz 7 von Erwachsenen begonnene Spielstunde muß in der nächsten Viertelstunde beendet werden, wenn Kinder oder jugendliche den Platz belegen möchten.
In der übrigen Zeit sind sie auf den Plätzen spielberechtigt, wenn solche frei sind. Eine nach 17.00 Uhr auf einem freien Platz begonnene Spielstunde muß von Kindern und Jugendlichen in der nächsten Viertelstunde beendet werden, wenn Erwachsene den Platz belegen möchten.
Jugendliche, die in den Herren- oder Damenmannschaften mitspielen, werden Erwachsenen gleichgestellt. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in der Rangliste der Erwachsenen bis einschließlich Platz 16 stehen.
Eine Platzbelegung durch Erwachsene mit Jugendlichen oder Kindern gilt als Erwachsenenbelegung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Einzel: 1 Erwachsener – 1 Jugendlicher/Kind
Doppel: mindestens zwei Erwachsene
Sofern die Plätze 2 und 3 nicht durch Gäste belegt sind, können Mitglieder diese Plätze benützen. In diesem Falle sind die Namenschilder an der Magnettafel anzubringen. Ein laufendes Spiel kann durch Gäste nicht unterbrochen werden.
Auf den Plätzen 2 und 3 haben Gäste montags – freitags bis 17.00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztags Vorrang. In dieser Zeit kann die Belegung der Plätze 2 und 3 von Gästen durch Voreintrag in der ausgehängten Liste erfolgen. Dieser Voreintrag kann nur für 1 Tag im voraus vorgenommen werden. ( Vormittagsspielzeiten müssen am Nachmittag des Vortages gebucht werden).
Die Belegung der Plätze von Mitgliedern mit Gästen, kann nur auf den Gastplätzen erfolgen.
Gäste müssen Ihre Marken vor Spielbeginn auf den ausgehängten Plan einkleben und vor Spielbeginn das Gästeschild auf der Magnettafel anbringen.
Der Preis für den Platz beträgt Euro 12,00 für 60 Minuten. Bei Doppelspielen ist die volle Platzgebühr zu bezahlen, wenn mehr als zwei Gäste mitspielen. Spielt nur ein Gast mit, so ist mindestens 1 Platzhälfte zu bezahlen. Die Gästemarken können an der Gästebox rechts neben der Infotafel im Eingang des Clubhauses erworben werden.
Gäste dürfen dann auf einem anderen Platz spielen, wenn gleichzeitig noch 4 freie Plätze Clubmitgliedern zur Verfügung stehen.
Der Vorstand behält sich vor, Mitgliedern, die ihren Beitrag nicht vollständig und/oder fristgerecht bezahlt haben, das Spielen auf den Plätzen zu untersagen.
Gleiches gilt für Gäste, die ihre Marken nicht vor Spielbeginn kleben.
Entsprechende Kontrollen können vom Vorstand auch anderen Mitgliedern des Clubs übertragen werden.
Als „Gesperrt“ gekennzeichnete Plätze dürfen nicht bespielt werden. Wird von Mitgliedern oder Gästen das Spielverbot missachtet, behält sich der Vorstand vor, die satzungsmäßigen Rechte in Anspruch zu nehmen.
Für das Tennistraining auf der Anlage sind ausschließlich die vom TCL autorisierten Trainer zuständig. Trainieren auf den Gästeplätzen mit anderen Trainern bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
Der Vorstand