Tennishalle geschlossen
Aufgrund der Corona-Verordnung vom 16.12.2020 ist aktuell der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr untersagt. Unter § 13 Abs. 2 fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.
Wir bedauern diese Änderung sehr, bitten jedoch alle sich strikt an die geänderte Verordnung zu halten.